Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie bitte nachfolgend die allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko


Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert dessen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.


Kundeninformation Ausfallgebühren!


Zwischen apart und Ihnen als Kunde wird bei Terminvergabe ein Behandlungsvertrag geschlossen. Da das Studio als Bestellpraxis geführt wird, ist jeder mit dem Kunden vereinbarte Termin ausschließlich für Sie reserviert. Aus diesem Grund sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, 
mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Für nicht oder nicht rechtzeitig abgesagte
Termine stellt das Studio Ihnen eine Rechnung in Höhe von 75% der jeweiligen Behandlungsvergütung. Mögliche Aufwendungen, welche das Studio durch den Behandlungsausfall gespart hat, werden von der Ausfallgebühr abgezogen.


Bitte beachten Sie, das Termine, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, zu 75% laut BGB § 615 berechnet werden müssen.

Des Weiteren wird im apart nur Barzahlung akzeptiert.


Des Weiteren sind Fotografien jeglicher Art nach Urteil des Bundesgerichtshofes (BVerfGE NJW 2000, 1021) nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt.

Verstöße können zur Anzeige gebracht werden. Ein Verbreiten oder Veröffentlichen dieser Bilder ist strengstens verboten.

Share by: